Barrierefreie Mobilität in Aufzügen
Aufzüge für alle: lifeLine
Bei neuen Personenaufzügen kann Haushahn alle in EN 81-70 geforderten Ausstattungsmerkmale berücksichtigen.EN 81-70: Was einen behindertengerechten Aufzug ausmacht.
Im Wesentlichen sind in der Norm folgende Anforderungen festgelegt:Geeigneter Zugang
Die Aufzugtüren müssen breit genug sein.Der Zugang muss mit einem Sensor ausgestattet sein, der ein Einklemmen durch die Türblätter verhindert.
Schließ- und Öffnungsgeschwindigkeit müssen einstellbar sein.
Die Aufzüge sollten punktgenau halten – keine Stolperschwellen!
Geeignete Größe des Fahrkorbs
Die Kabine muss groß genug sein, um einen Rollstuhlbenutzer samt Begleitperson zu transportieren.Sicherer Halt in der Kabine
An mindestens einer Seitenwand muss ein Handlauf angebracht werden.Paneel für die Aufzugbedienung
Das Paneel sollte große Tasten haben, die mit erhabenen Etagenzeichen, auch in Braille, und maximalem Kontrast zum Hintergrund gestaltet sind. Ein erfolgreiches Aktivieren der Tasten sollte durch ein optisches und ein akustisches Signal bestätigt werden.Akustische und optische Signale
Sehbehinderte Fahrgäste benötigen hörbare Signale beim Öffnen der Türen und eine Sprachansage der Zielhaltestelle in der Kabine.Hilfreich für gehörlose Fahrgäste sind leuchtende Richtungspfeile, die über oder neben den Schachttüren angeordnet sind.

