Barrierefreie Mobilität in Aufzügen

Aufzüge für alle: lifeLine

Bei neuen Personenaufzügen kann Haushahn alle in EN 81-70 geforderten Ausstattungsmerkmale berücksichtigen.

EN 81-70: Was einen behindertengerechten Aufzug ausmacht.

Im Wesentlichen sind in der Norm folgende Anforderungen festgelegt:

Geeigneter Zugang

Die Aufzugtüren müssen breit genug sein.
Der Zugang muss mit einem Sensor ausgestattet sein, der ein Einklemmen durch die Türblätter verhindert.
Schließ- und Öffnungsgeschwindigkeit müssen einstellbar sein.
Die Aufzüge sollten punktgenau halten – keine Stolperschwellen!

Geeignete Größe des Fahrkorbs

Die Kabine muss groß genug sein, um einen Rollstuhlbenutzer samt Begleitperson zu transportieren.

Sicherer Halt in der Kabine

An mindestens einer Seitenwand muss ein Handlauf angebracht werden.

Paneel für die Aufzugbedienung

Das Paneel sollte große Tasten haben, die mit erhabenen Etagenzeichen, auch in Braille, und maximalem Kontrast zum Hintergrund gestaltet sind. Ein erfolgreiches Aktivieren der Tasten sollte durch ein optisches und ein akustisches Signal bestätigt werden.

Akustische und optische Signale

Sehbehinderte Fahrgäste benötigen hörbare Signale beim Öffnen der Türen und eine Sprachansage der Zielhaltestelle in der Kabine.
Hilfreich für gehörlose Fahrgäste sind leuchtende Richtungspfeile, die über oder neben den Schachttüren angeordnet sind.

Verlängerte Türöffnungszeit

Die Türen müssen lange genug offen bleiben, um ein bequemes Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.

Spiegel an der Rückwand

In Kabinen, in denen Rollstuhlfahrer nicht wenden können, sollte ein Spiegel angebracht werden. Dies erleichtert das Rückwärtsfahren aus der Kabine.

Notrufeinrichtung

Im Fall einer Störung muss der Kontakt zur Außenwelt durch ein geeignetes Notrufsystem gegeben sein.


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